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Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter absichern

Besonders bei Freiberuflern, selbstständigen Handwerkern und Händlern mit stationärem Verkauf ist es wichtig, dass finanzielle und existenzielle Einbußen, die durch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes entstehen können, abgesichert sind. Denn Krankheit oder Unfall bringen unmittelbar den Betriebsablauf und das Einkommen in Gefahr.

Die Existenz des eigenen Betriebes und auch der Familie kann mit einer Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EBU) abgesichert werden. Diese überbrückt fehlende Erträge, solange der Selbstständige ausfällt und greift sogar schon bei einer Arbeitsunfähigkeit von 70 Prozent.

Gedeckt sind die Fixkosten des Betriebes wie z.B. Löhne und Gehälter, Sozialabgaben für Mitarbeiter, Mieten und Pacht, Abschreibungen, Leasingraten, Grundgebühren für Energieversorgung und Kommunikation, Beiträge für Berufsverbände und betriebliche Versicherungen sowie Zinsen für laufende Kredite.

Bei der Weiterführung des Betriebes mit Hilfe einer Ersatzkraft, werden diese Kosten ebenfalls übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gewinn, der bei einer Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden kann, abgesichert wird.

Fazit: Mit der EBU wird der Erfolg des Unternehmens, das Auskommen der Mitarbeiter sowie die persönliche Existenz abgesichert und ist somit unverzichtbar für jeden Selbstständigen.